Die Arbeitsgemeinschaft für ArztRecht ist ein nicht rechtsfähiger Verein (§ 54 BGB), dessen Geschäftsstelle sich in der Fiduciastr. 2 in 76227 Karlsruhe befindet.
Es besteht unbeschränkte Einzelvertretungsbefugnis des Vorsitzenden Professor Dr. med. Klaus Junghanns und der Mitglieder Dr. Manfred Andreas, Dr. Bernhard Debong sowie Dr. Wolfgang Bruns.
Die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft für ArztRecht bedarf keiner behördlichen Zulassung.