Dr. Bernhard Debong: Jahrgang 1957.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg i. Br. und Lausanne/CH.
Danach wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Arbeits- und
Sozialversicherungsrecht der Universität Freiburg, Promotion mit einer Dissertation über die
EG-Richtlinie zur Wahrung der Arbeitnehmeransprüche beim Betriebsübergang. Mitglied der
Kanzlei für ArztRecht seit 1987.
Dr. Bernhard Debong ist Mitglied der Ethikkomission der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, Mitglied beim Deutschen Arbeitsgerichtsverband, juristischer Schriftleiter
der Zeitschrift ArztRecht und Autor zahlreicher arztrechtlicher Buch- und Zeitschriftenbeiträge.
Dr. Bernhard Debong ist Vorsitzender des Gemeinsamen Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammern
Freiburg, Karlsruhe und Tübingen für das Fachgebiet "Medizinrecht" und Dozent in der Aus- und Fortbildung zum
Fachanwalt für Medizinrecht.
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