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Arbeitsrecht:
Arbeitsrechtliche Vertretung des Krankenhausarztes gegenüber dem Krankenhaus vor allen Arbeitsgerichten. Arbeitsvertragliche Beratung bei der Formulierung und Auslegung von Verträgen, Teilnahme an Vertragsverhandlungen. Es besteht ein besonderer Schwerpunkt im Bereich des Chefarztvertragsrechts (Liquidationsrechte, Kündigungsschutz, Entwicklungsklausel usw.)
Arzthaftpflicht:
Abwehr der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche von Patienten, Beratung und Vertretung gegenüber Gutachterkommissionen, Land- und Oberlandesgerichten.
Arztstrafrecht:
Verteidigung des Arztes gegen strafrechtliche Vorwürfe (Behandlungsfehler, Schweigepflichtverletzung, Abrechnungsprobleme, Sponsoring usw.), Vertretung des Arztes gegenüber Staatsanwaltschaften und Gerichten bis zum Bundesgerichtshof in allen Verfahrensstadien.
Gesellschaftsrecht:
Beratung, Vertretung, Verhandlung bei Gemeinschaftspraxisverträgen, Praxisgemeinschaftsverträgen, Kooperationen, Praxiskauf und -verkauf, Medizinischen Versorgungszentren, Vertretung vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten.
Kassen(zahn)arztrecht:
Vertretung des (Zahn)-Arztes und Medizinischer Versorgungszentren gegenüber der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung und vor allen Sozialgerichten in Zulassungsfragen, Ermächtigungsangelegenheiten, Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren, Abrechnungsstreitigkeiten, Disziplinarverfahren usw.
Standesrecht:
Vertretung des Arztes in Rechtsstreitigkeiten vor der Ärztekammer oder den Berufs- und Verwaltungsgerichten gegen den Vorwurf standeswidrigen Verhaltens, z.B. wegen unerlaubter Werbung, Erteilung und Entzug der Approbation, der Anerkennung von Berufsbezeichnungen, der Befugnis zur Weiterbildung.
Allgemeines ärztliches Verwaltungsrecht:
Vertretung des Arztes in sonstigen arztrelevanten Rechtsgebieten nach dem Medizinproduktegesetz, Arbeitszeitgesetz, Arzneimittelrecht, dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung usw.