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Die Kanzlei für ArztRecht hat ihren Standort in Karlsruhe, der Residenz des Rechts. Sie betreut ihre Mandanten in allen Fragen des Arztrechts und Medizinrechts umfassend und in ganz Deutschland. Schon bei Gründung der Kanzlei im Jahr 1963 durch ihren früheren Seniorpartner, Rechtsanwalt Günter Siegmund-Schultze (†1993) lag der Arbeitsschwerpunkt auf dem Arztrecht. Mit dem Eintritt von Rechtsanwalt Dr. Manfred Andreas im Jahr 1976 entstand die erste ausschließlich arztrechtlich tätige Anwaltssozietät in Deutschland.
Durch ihre Rechtsanwälte Dr. Andreas, Dr. Debong,
und Dr. Bruns verfügt die Kanzlei für ArztRecht über spezielle Fachkompetenz auf allen Gebieten des Arztrechts und Medizinrechts: ein Leistungspotential, das den Mandanten der Kanzlei bei der Beratung und Vertretung, in Verhandlungen oder in Klageverfahren vor Gerichten aller Fachrichtungen und Instanzen zugute kommt - in ganz Deutschland.
Die Kanzlei für ArztRecht konzentriert sich konsequent auf die Rechtsgebiete Arztrecht und Medizinrecht und steht immer auf der Seite des Arztes. Jeder von der Kanzlei vertretene Mandant kann auf dieses Konzept vertrauen: Weder Patienten noch Krankenhausträger, weder Institutionen noch Unternehmen werden von der Kanzlei in Angelegenheiten gegen Ärzte vertreten.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei für ArztRecht kooperieren mit ärztlichen Berufsverbänden und sind berufspolitisch engagiert auf Seiten der Ärzteschaft, z.B. in der Arbeitsgemeinschaft für ArztRecht.
Sie sind auf dem Gebiet des Arztrechts und Medizinrechts bundesweit gefragte Referenten bei ärztlichen und juristischen Fortbildungsveranstaltungen, publizieren ständig Beiträge zu aktuellen arztrechtlichen Fragen und geben monatlich die Zeitschrift ArztRecht heraus.
Auch die übrigen MitarbeiterInnen der Kanzlei prägen Leistung und Auftreten der Kanzlei - freundlich, qualifiziert und informiert.
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