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Die Kanzlei für ArztRecht hat ihren Standort in Karlsruhe, der Residenz des Rechts. Sie betreut ihre Mandanten
in allen Fragen des Arztrechts und Medizinrechts umfassend und in ganz Deutschland. Schon bei Gründung der Kanzlei im
Jahr 1963 durch ihren früheren Seniorpartner, Rechtsanwalt Günter Siegmund-Schultze (†1993) lag der Arbeitsschwerpunkt
auf dem Arztrecht. Mit dem Eintritt von Rechtsanwalt Dr. Manfred Andreas im Jahr 1976 entstand die erste ausschließlich
arztrechtlich tätige Anwaltssozietät in Deutschland. Nach dem altersbedingten Ausscheiden des Herrn Dr. Andreas zum Jahresende 2009
führen die Rechtsanwälte Dr. Debong und Dr. Bruns die Kanzlei gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Osmialowski fort.
Durch ihre Rechtsanwälte Dr. Debong, Dr. Bruns und Dr. Osmialowski verfügt die Kanzlei
für ArztRecht über spezielle Fachkompetenz auf allen Gebieten des Arzt- und Medizinrechts: ein Leistungspotential, das den Mandanten der Kanzlei bei
der Beratung und Vertretung, in Verhandlungen oder in Klageverfahren vor Gerichten aller Fachrichtungen und Instanzen zugute kommt - in ganz Deutschland.
Die Kanzlei für ArztRecht konzentriert sich konsequent auf die Rechtsgebiete Arztrecht und Medizinrecht und steht immer
auf der Seite des Arztes.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei für ArztRecht kooperieren mit ärztlichen Berufsverbänden und sind berufspolitisch engagiert auf Seiten der Ärzteschaft, z.B. in der Arbeitsgemeinschaft für ArztRecht.
Die Rechtsanwälte sind auf dem Gebiet des Arztrechts und Medizinrechts bundesweit gefragte Referenten bei ärztlichen
und juristischen Fortbildungsveranstaltungen, publizieren ständig Beiträge zu aktuellen arztrechtlichen Fragen und geben
monatlich die Zeitschrift ArztRecht heraus. Auch die übrigen MitarbeiterInnen der Kanzlei prägen Leistung und Auftreten
der Kanzlei - freundlich, qualifiziert und informiert.
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