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Patientenverfügung - Der aktuelle Stand

Der Beitrag erläutert die drei im Gesetzgebungsverfahren befindlichen und vom Bundestag beratenen Entwürfe. Es werden die unterschiedlichen Ansätze dieser Entwürfe und die geltende Rechtslage miteinander verglichen.
Rechtsanwalt Torsten Nölling, Karlsruhe (ArztR 6/2009)

Konkurrenzschutz bei der Verzahnung

Das Sozialgesetzbuch V bringt an unterschiedlichen Stellen die Intention des Gesetzgebers zum Ausdruck, eine möglichst nahtlose Versorgung der Versicherten über die Grenzen der traditionellen Leistungssektoren hinweg zu gewährleisten. Der Aufsatz behandelt die besonderen Probleme des Konkurrenz- und Konkurrentenschutzes im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Rechtsanwalt Dr. Bernhard Debong, Karlsruhe (ArztR 11/2008)

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote beim Ausscheiden aus einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis

Nachvertragliche Wettbewerbsverbotsklauseln in Gemeinschaftspraxisverträgen werden von der Rechtsprechung streng auf ihre Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit in zeitlicher, räumlicher und gegenständlicher Hinsicht geprüft. Der Artikel gibt einen umfassenden Überblick über den Stand der Rechtsprechung; berücksichtigt werden in diesem Zusammenhang auch die auf vertragsärztlichen Zulassungsbeschränkungen beruhenden Besonderheiten.
Rechtsanwältin Christine Morawietz, Karlsruhe (ArztR 5/2008)

Ärztliche Therapiefreiheit und Qualitätssicherung in der Behandlung:
Ein Gegensatz?

Die These vom Spannungsfeld zwischen ärztlicher Therapiefreiheit und Qualitätssicherung ist nicht neu. Dabei besteht auch innerhalb der Ärzteschaft ein weitgehender Konsens über die Notwendigkeit der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung. Unbehagen im Hinblick auf Maßnahmen der Qualitätssicherung wird insbesondere deutlich hinsichtlich der zunehmenden Regelungs- und Regulierungsdichte vor allem im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sowie im Hinblick auf Maßnahmen externer Qualitätssicherung, die als ein Instrument der Fremdkontrolle skeptisch bis ablehnend betrachtet werden. Die kritischen Stimmen haben jedoch die Qualitätssicherungsflut im Gesundheitswesen nicht einzudämmen vermocht. Die Frage nach dem tatsächlichen oder bloß vermeintlichen Gegensatz zwischen ärztlicher Therapiefreiheit und Qualitätssicherung in der Behandlung ist daher ebenso berechtigt wie aktuell.
Rechtsanwalt Dr. Bernhard Debong, Karlsruhe (ArztR 2/2007)