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Abmahnung und verhaltens- oder leistungsbedingte Kündigung
Der Beitrag behandelt die wesentlichen Aspekte zu Abmahnung und verhaltens- oder leistungsbedingter Kündigung. Dabei wird vor allem auf
Wirksamkeitsanforderungen und Rechtsschutzmöglichkeiten bei Abmahnung, verhaltens- sowie personenbedingter Kündigung eingegangen.
Rechtsanwalt Dr. Berhard Debong, Karlsruhe (ArztR 3/2010)
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Der Chefarzt als leitender Angestellter
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Chefarzt als leitender Angestellter anzusehen ist. Dabei wird insbesondere aufgezeigt,
wo der Begriff des leitenden Angestellten eine Rolle spielt und welche Kriterien für den Chefarzt als leitenden Angestellten im Rechtssinne entscheidend sind.
Rechtsanwalt Dr. Berhard Debong, Karlsruhe (ArztR 2/2010)
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Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft im Spiegel der aktuellen Rechtsprechung
Der Artikel gibt einen Überblick über arbeitszeit- und vergütungsrechtliche Aspekte von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Dabei wird auch die
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Landesarbeitsgerichts Köln zu der Frage einbezogen, inwieweit zeitliche Vorgaben zur Arbeitsaufnahme bei der
Rufbereitschaft zulässig sind bzw. welche Konsequenzen sich hieraus ergeben.
Rechtsanwältin Christine Morawietz, Karlsruhe (ArztR 12/2009)
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Zielvereinbarungen mit Chefärzten
Zielvereinbarungen oder auch sog. Zielbonusvereinbarungen sind als Vergütungsgrundlage in Arbeitsverhältnissen inzwischen weit verbreitet. Auch in
Chefarztdienstverträgen finden sich zunehmend Vereinbarungen über den Abschluss von Zielvereinbarungen, auch wenn die praktisch sinnvolle Handhabung
solcher Zielvereinbarungen als Instrumente moderner Unternehmensführung in manchen Krankenhäusern noch sehr zu wünschen übrig lässt.
Rechtsanwalt Dr. Bernhard Debong, Karlsruhe (ArztR 11/2009)
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Rechte und Pflichten des angestellten Arztes im Falle einer Hepatitisinfektion
Eine Hepatitisinfektion bedeutet für jeden Arzt eine große Bürde. Er selbst ist plötzlich ein Infektionsrisiko für seine Patienten. Der Beitrag
beantwortet eine Reihe von Fragen, die mit einer Hepatitisinfektion für den Arzt verbunden sind, so z.B. Impfpflicht, Melde- und Offenbarungspflicht,
Datenschutz beim Betriebsarzt, Untersuchungspflicht, Berufskrankheit und Fragen der Weiterbeschäftigung sowie des Kündigungsschutzes des infizierten Arztes.
Rechtsanwalt Torsten Nölling, Karlsruhe (ArztR 8/2009)
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Der niedergelassene Arzt als Arbeitgeber
Niedergelassene Ärzte sind nicht nur Mediziner, sondern auch Arbeitgeber. Diesen gibt der Beitrag wichtige Hinweise für Stellenanzeige, Vorstellungsgespräch
und die richtige Absage nicht berücksichtigter Bewerber, die Gestaltung des Arbeitsvertrages sowie dessen Beendigung.
Rechtsanwältin Christine Morawietz, Karlsruhe (ArztR 1/2009)
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Anspruch des Chefarztes auf Vergütung für ambulante Notfallbehandlungen
Von entscheidender Bedeutung für die Antwort auf die Frage, wem das Honorar für ambulante kassenärztliche Notfallbehandlungen zusteht,
ist, ob es sich bei diesen Behandlungen um arbeitsvertraglich geschuldete und damit nicht zusätzlich zu vergütende Hauptleistungspflichten
des Chefarztes handelt oder ob die ambulanten Notfallleistungen im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit ausgeführt werden mit der Folge,
dass die Vergütung dem Chefarzt zusteht.
Professor Dr. jur. Winfried Boecken, LLM und Rechtsanwalt Dr. Peter Kühn, Konstanz (ArztR 1/2008)
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Flexibilität und Schutzbedürftigkeit im Arbeitsverhältnis des Chefarztes
Der Beitrag behandelt die besondere arbeitsrechtliche Stellung der angestellten Chefärzte und stellt die rechtlichen Instrumente flexibler Unternehmensführung der Schutzbedürftigkeit der Chefärzte gegenüber.
Rechtsanwalt Dr. Bernhard Debong, Karlsruhe (ArztR 12/2007)
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Die Entgeltgruppe III (Oberarzt) des TV-Ärzte/VKA
Einer der wesentlichen Streitpunkte des TV-Ärzte/ VKA ist die Überleitung der früheren BAT-Oberärzte in den neuen TV-Ärzte/ VKA. Der Artikel erläutert, welche
Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Arzt von seinem Krankenhaus die Eingruppierung in die neue Entgeltgruppe III (Oberarzt) und die Bezahlung nach dieser Entgeltgruppe III
verlangen und notfalls vor dem Arbeitsgericht erstreiten kann.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Bruns, Karlsruhe (ArztR 3/2007)
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Entwicklungsklausel - Gefahrenpotential und -abwehr
Mit einer Entwicklungsklausel im Chefarztdienstvertrag wollen sich die Krankenhausträger einseitige Änderungsbefugnisse in struktureller und organisatorischer Hinsicht
vorbehalten. Macht der Krankenhausträger von einer solchen Entwicklungsklausel Gebrauch, kann dies für den hiervon betroffenen Chefarzt weitreichende Konsequenzen - nicht
zuletzt auch in finanzieller Hinsicht - haben. In diesem Beitrag werden die rechtlichen Grenzen von Entwicklungsklauseln sowie die Abwehrmöglichkeiten des Chefarztes aufgezeigt.
Rechtsanwalt Dr. Bernhard Debong, Karlsruhe (ArztR 10/2006)
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Ärztestreiks - Rechtliche Grundlagen
Der marburger bund hat im Herbst 2005 an den Universitätskliniken und ab Februar 2006 auch an den kommunalen Krankenhäusern Streiks organisiert, um seine Forderung nach eigenen
verbesserten Ärztetarifverträgen für die Universitätskliniken und die kommunalen Krankenhäuser durchzusetzen. Der Artikel informiert über die rechtlichen Grundlagen
von Ärztestreiks, um den betroffenen Ärzten und Krankenhäusern Sicherheit in mit den Streiks verbundenen Rechtsfragen zu geben.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Bruns, Karlsruhe (ArztR 2/2006)
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Anspruch des Chefarztes auf genügend nachgeordnete Ärzte
Urteil des Arbeitsgerichts Wilhelmshaven vom 23.9.2004 - 2 Ca 212/04 -
Das Arbeitsgericht Wilhelmshaven spricht mit aller Deutlichkeit aus, dass der Krankenhausträger dem Chefarzt die erforderliche Zahl von Assistenzärzten zur Verfügung stellen muss,
wenn der Chefarzt laut Dienstvertrag die Ärzte so einzusetzen hat, dass tarifliche und gesetzliche Arbeitszeitvorschriften eingehalten werden. Dabei verweist das Arbeitsgericht
auf „Sicherheitsgründe“, also in Übereinstimmung mit der Haftungsrechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf, dass der Sicherheit des Patienten stets Vorrang einzuräumen ist.
Im entschiedenen Fall war zwischen Chefarzt und Krankenhausträger unstreitig, dass die Abteilung zu wenige Assistenzärzte hatte. Besteht über diese Frage Dissens, muss sie gerichtlich
durch Einholung eines Sachverständigengutachtens geklärt werden.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Dr. M. Andreas, Karlsruhe (ArztR 9/2005)
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Medizinische Versorgungszentren
werden zunehmend auch von Krankenhäusern betrieben. Der Artukel beschreibt die rechtlichen Voraussetzungen
für Gründung und Betrieb eines MVZ. Er erläutert anschließend die Auswirkungen auf das Chefarztdienstverhältnis.
Rechtsanwalt Dr. Manfred Andreas, Karlsruhe (ArztR 6/2005)
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Veraenderungsmanagement - Tipps für den Chefarzt"
In den Krankenhäusern führt die Abrechnung nach DRGs zu spürbaren Veränderungen. Der Artikel
zeigt die Möglichkeiten und Grenzen des Trägers bei der Änderung der Chefarztverträge auf.
Rechtsanwalt Dr. Manfred Andreas, Karlsruhe (ArztR 1/2005)
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Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Der Artikel gibt eine Übersicht über die Rechtslage nach der SIMAP-Entscheidung des EuGH sowie dessen Urteil in der Rechtssache Jäger gegen Landeshauptstadt Kiel.
Rechtsanwalt Dr.Bernhard Debong, Karlsruhe (ArztR 12/2003)
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Sponsoring im Krankenhaus
war Gegenstand mehrerer BGH-Entscheidungen. Der Artikel analysiert die Struktur der Straftatbestände und unterbreitet einen Vorschlag, um
Strafbarkeitsrisiken weitestgehend zu vermeiden.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Bruns, Karlsruhe (ArztR 10/2003)
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Mitarbeiterbeteiligung
Die Mitarbeiterbeteiligung ist streitträchtig und komplex. Was im Einzelfall gilt, hängt davon ab, in welchem Bundesland das Krankenhaus liegt, welchen Status das Krankenhaus hat, welche Regelungen im Chefarztdienstvertrag stehen und was der Chefarzt mit seinen nachgeordneten Ärzten vereinbart und praktiziert hat.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Bruns, Karlsruhe (ArztR 8/2003)
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Chefarzt bis zur Rente?
Möglichkeiten und Risiken bei vorzeitiger Beendigung des Chefarztdienstverhältnisses
Behandelt werden auch taktische Hinweise für die Abfindungsverhandlungen.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Bruns, Karlsruhe (ArztR 2/2003)
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Zielvereinbarungen mit Chefärzten - Instrumente moderner Unternehmensführung oder Gängelungsinstrumente?
Zielvereinbarungen dürfen weder direkt noch indirekt erzwungen werden. Sonst handelt es sich in Wahrheit um verkappte Vertragsdiktate, die Instrumente moderner Unternehmensführung geradezu konterkarrieren.
Rechtsanwalt Dr.Bernhard Debong, Karlsruhe (ArztR 1/2003)
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