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Berufsrecht

Kooperationen zwischen Krankenhaus und niedergelassenen
Ärzten nach § 115 a SGB V

Der Beitrag gibt einen Überblick über die vor- und nachstationäre Versorgung nach § 115 a SGB V als Kooperationsbereich zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten und zeigt dessen rechtliche Grenzen auf. Dabei liegt der Fokus auf dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), dem Anwendungsgebiet des Sozialgesetzbuchs V, kurz SGB V. Behandelt wird aber auch der Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV).
Rechtsanwalt Torsten Nölling, Karlsruhe (ArztR 4/2010)