Der Beitrag gibt einen Überblick über die vor- und nachstationäre Versorgung nach § 115 a SGB V als Kooperationsbereich
zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten und zeigt dessen rechtliche Grenzen auf. Dabei liegt der Fokus auf dem Bereich
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), dem Anwendungsgebiet des Sozialgesetzbuchs V, kurz SGB V. Behandelt wird aber auch der
Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV). Rechtsanwalt Torsten Nölling, Karlsruhe (ArztR 4/2010)