Nur in fünf Bundesländern ist die Mitarbeiterbeteiligung im Krankenhaus gesetzlich geregelt. Es handelt sich um die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen. In allen anderen Ländern gilt ausschließlich das Satzungsrecht der jeweiligen Ärztekammer in Form der Berufsordnung.
Rechtsanwalt Dr. M. Andreas, Karlsruhe (ArztR 5/1999)
Die Begriffe Richtlinien, Leitlinien und Standards werden nicht nur allgemein, sondern auch aus ärztlicher und juristischer Sicht jeweils unterschiedlich verwendet und verstanden. Beiden hier vertretenen Sichtweisen ist aber gemein, daß die Richtlinien und Standards als potentiell gefahrenträchtig für den Patienten bzw. als haftungstrüchtig für den Arzt ansehen.
Chefarzt Prof. Dr. med. S. Grafe, Leipzig
Rechtsanwalt Dr. jur. W. Bruns, Karlsruhe (ArztR 7/1998)