Zunächst hatte das Urteil des Bundesfinanzhofs (ArztR 2006, 17) zur steuerlichen Beurteilung von Einnahmen angestellter Chefärzte aus dem
eingeräumten Liquidationsrecht bei Privatpatienten für erhebliche Unsicherheit gesorgt. Inzwischen liegen Stellungnahmen mehrerer
Oberfinanzdirektionen vor, die Hilfestellungen bei der steuerrechtlichen Einordnung der Einzelfälle und der Bemessung der Besteuerungsgrundlage geben. WP StB Dr. rer. pol. Jörg Schade und StBin Dipl.-Ök. Gabriele Bechtel, Hannover (ArztR 8/2006)