Ihre Spezialisten für Arzt- und Medizinrecht


Ob als Arzt in der Weiterbildung, angestellter Krankenhausarzt, Arbeitnehmer in einem Medizinischen Versorgungszentrum oder als niedergelassener Arzt – wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Fragen Ihrer Berufsausübung. Dabei haben wir eine besondere Expertise in der Beratung und Vertretung von Chefärzten.

Kompetenzen
Unser Name Kanzlei für ArztRecht ist Programm: Wir sind Spezialisten des Arzt- und Medizinrechts. Schon bei Gründung der Kanzlei im Jahr 1963 durch unseren früheren Seniorpartner, Rechtsanwalt Günter Siegmund-Schultze († 1993) lag der Arbeitsschwerpunkt auf dem ArztRecht.

Seminare
Die Arbeitsgemeinschaft für ArztRecht veranstaltet seit über 30 Jahren bundesweit Chefarzt-Seminare: Immer mit aktuellen und berufsrelevanten Themen für Chefärzte aller Fachrichtungen. Wir wollen Ihnen rechtliche Sicherheit bei der Berufsausübung geben.

Verlag
Die erste Ausgabe der Zeitschrift „ArztRecht“ erschien im November 1965 auf Initiative des Rechtsanwalts und Arztrechtlers G. Siegmund-Schultze. Seither berichtet die Zeitschrift Monat für Monat über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Arztrechts.

Arbeitsgemeinschaft
Der Arbeitsgemeinschaft für ArztRecht gehört ein fester Kreis von ärztlichen und juristischen Mitarbeitern an, die sich mit aktuellen Fragen des Arztrechts befassen. Die Seminarreihen starten jeweils im Herbst mit neuen, aktuellen und berufsrelevanten Themen.

Coaching
Wollen Sie aufhören, im Problemsee zu schwimmen?
Wollen Sie bessere Ergebnisse?
Sind Sie bereit etwas zu tun und trauen Sie sich?
Dann können wir gemeinsam etwas bewirken.
Schreiben Sie uns
Wen möchten Sie kontaktieren?"*" indicates required fields