Inhaltsverzeichnis Heft 12/2007
Titelthema: Chefarztdienstverträge
unterliegen in weiten Bereichen den Schutzvorschriften des Arbeitsrechts.
Rechtsanwalt Dr. Bernhard Debong untersucht unter anderem, wie Zielvereinbarungen und Entwicklungsklauseln unter Beachtung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszulegen sind.
