
Redaktion durch Ärzte und Juristen
Um die ärztlichen und juristischen Belange sachgerecht zu berücksichtigen, erstellen Ärzte und Juristen den Inhalt der Zeitschrift gemeinsam. Im Laufe der Zeit hat sich ArztRecht zum Kompendium des gesamten Rechts der Medizin entwickelt und ist zum offiziellen Organ der Arbeitsgemeinschaft für ArztRecht geworden.
Praxisnahe Information
Seit der ersten Ausgabe informiert ArztRecht die Leser praxisnah und aktuell durch die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen und Aufsätzen. Dabei stehen rechtliche Gestaltungshinweise und Verhaltensempfehlungen im Vordergrund. So wird z.B. zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft für Arztrecht ein Muster für Chefarztdienstverträge erstellt und regelmäßig überarbeitet. Das aktuelle Vertragsmuster wurde in 11. Auflage in Heft 1/2018 der Zeitschrift ArztRecht publiziert. Das aktelle Vertragsmuster können Sie hier bestellen.
Dialog mit dem Leser
Fragen und Rückmeldungen der Leser ergeben immer wieder Anregungen für die inhaltliche und formale Gestaltung der Zeitschrift. Es gibt keine arztrechtliche Frage, die seit Gründung der Zeitschrift ArztRecht noch nicht behandelt wurde.
Schneller Zugriff auf Artikel
Themenübersichten, Jahres- und Mehrjahresregister sorgen dafür, dass für jede Fragestellung die geeignete Fundstelle schnell ermittelt werden kann.